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Mittwoch, 26. August 2026 · Berlin

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Warum die Zuckersteuer plötzlich auch Cola Zero und Haferdrink treffen könnte

Die geplante Steuer richtet sich nicht mehr nur gegen klassische Limo. Ein neues Modell erfasst auch Zero-Drinks und mehrere Alltagsgetränke – besonders für junge Konsumenten wird die Grenze zwischen Gesundheitssteuer und Einnahmequelle wichtig.

Warum die Zuckersteuer plötzlich auch Cola Zero und Haferdrink treffen könnte
Foto: Marlith / Wikimedia Commons

Cola, Eistee, Energy-Drink, Hafer-Latte, Smoothie oder Zero-Limo: Was im Kühlregal völlig unterschiedliche Getränke sind, könnte steuerlich bald viel näher zusammenrücken. Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer Zuckersteuer für 2027 – und ein am 25. August bekannt gewordenes Eckpunktepapier fasst den möglichen Kreis der betroffenen Produkte deutlich weiter als frühere Vorschläge.

Nach dem aktuell diskutierten Modell sollen 26 Cent je Liter fällig werden, sobald ein Getränk mindestens 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält. Ab 7 Gramm wären es 32 Cent, ab 10 Gramm 38 Cent. Überraschend ist vor allem eine weitere Regel: Getränke, die ausschließlich mit Süßstoffen gesüßt sind, sollen ebenfalls mit 26 Cent je Liter besteuert werden. Damit wäre auch eine klassische Cola Zero grundsätzlich im System.

Daneben nennt das Papier unter anderem Pflanzendrinks, Milchmischgetränke, Eistees, trinkfertigen Kaffee, Nektare, Smoothies, Biermischgetränke und alkoholfreie Varianten bestimmter Getränke. Reine Milch und 100-prozentiger Fruchtsaft sollen ausgenommen bleiben. Auch Sirupe, Konzentrate und Granulate können erfasst werden, damit die Abgabe nicht durch andere Produktformen umgangen wird.

Eine allgemeine Steuer auf Schokolade, Bonbons oder andere feste Süßigkeiten ist in den derzeit berichteten Eckpunkten nicht enthalten. Die Debatte dreht sich im Moment also um Getränke und Produkte, aus denen Getränke gemacht werden.

Wie viel Zucker steckt überhaupt in Limo?

Warum die Politik überhaupt an dieser Stelle ansetzt, zeigt ein Blick auf den Alltag. Die Verbraucherzentrale untersuchte 23 Erfrischungsgetränke und fand zwischen 4,3 und 11 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Bei einer großen Flasche oder einem großen Becher summiert sich das schnell. Getränke sättigen meist weniger als feste Lebensmittel, sodass Zucker relativ nebenbei aufgenommen werden kann.

Für Kinder und Jugendliche ist das Thema schon länger politisch aufgeladen. Schleswig-Holstein brachte im Frühjahr eine Bundesratsinitiative auf den Weg, die nicht nur eine Abgabe zur Zuckerreduktion fordert, sondern auch den Verkauf von Energy-Drinks an unter 16-Jährige einschränken will. Die aktuelle Bundessteuer ist ein eigenes Vorhaben, aber beide Debatten treffen sich beim gleichen Punkt: Wie stark soll der Staat eingreifen, wenn Produkte beliebt, legal und gleichzeitig gesundheitlich umstritten sind?

Die ursprüngliche FinanzKommission Gesundheit hatte eine engere Antwort. Sie wollte vor allem stark gezuckerte Getränke besteuern und Hersteller dazu bringen, Rezepturen zu verändern. Getränke mit künstlichen Süßstoffen sollten ausdrücklich ausgenommen werden. Die Kommission rechnete mit rund 450 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr und möglichen Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Warum Zero zum Streitfall wird

Genau deshalb ist Cola Zero jetzt der politisch spannendste Fall. Wer Zucker durch Süßstoff ersetzt, hat aus Sicht einer reinen Zuckerabgabe bereits das getan, was der Staat erreichen wollte: weniger Zucker im Getränk. Wenn Zero trotzdem besteuert wird, verändert sich die Logik. Dann geht es nicht mehr nur darum, wie viele Gramm Zucker in der Flasche stecken, sondern um eine breitere Steuer auf gesüßte Getränke.

Teile der Union lehnen das ab. Die gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt kritisiert eine Belastung von Zero-Getränken. Auch das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium will den Kreis enger ziehen und sich stärker an Schwellen von 5 und 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter orientieren.

Das Finanzministerium dagegen will Ausweichmöglichkeiten begrenzen. Außerdem wird die Steuer inzwischen auch als Einnahmequelle diskutiert. Gesundheitsministerin Nina Warken sprach im Juli von rund 650 Millionen Euro für 2027, die der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen könnten. Finanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, die Steuer im kommenden Jahr auf den Weg zu bringen, ohne sich bereits auf den 1. Januar festzulegen.

Was sich für deinen Einkauf ändern könnte

Ob ein Getränk im Laden tatsächlich exakt um den Steuerbetrag teurer wird, lässt sich nicht vorhersagen. Hersteller können Kosten weitergeben, Preise anders kalkulieren oder Rezepturen verändern, um in eine niedrigere Stufe zu kommen. Genau diese Reaktion ist bei gestaffelten Zuckerabgaben politisch gewollt.

Für junge Verbraucher ist deshalb nicht nur die Frage „Wird meine Limo teurer?“ interessant. Wichtiger ist, welche Getränke plötzlich in dieselbe Kategorie fallen. Ein stark gezuckerter Energy-Drink, ein Smoothie, ein gesüßter Haferdrink und eine zuckerfreie Cola haben sehr unterschiedliche Nährwerte und werden aus unterschiedlichen Gründen gekauft. Ein einziges Steuermodell muss erklären können, warum es sie gleich oder unterschiedlich behandelt.

Noch ist nichts endgültig beschlossen. Der entscheidende Text wird der Gesetzentwurf sein: Welche Schwellen gelten, ob Zero wirklich erfasst wird, welche Pflanzendrinks und Milchmischungen betroffen sind und wohin die Einnahmen fließen. Erst dann wird klar, ob die Zuckersteuer vor allem Rezepturen verändern soll – oder ob sie zu einer allgemeinen Steuer auf süßen Geschmack wird.

Leonie Vogt

Autor

Gesellschaftsreporterin

Leonie Vogt berichtet für Junkr über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.