Die schwarz-rote Koalition hat ein umfangreiches Sparpaket für das Gesundheitswesen auf den Weg gebracht, das die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen bremsen und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen bewahren soll. Der Bundestag verabschiedete das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach langem Ringen und heftigen Protesten aus dem Gesundheitswesen. Das Gesetz soll die Kassen von stark steigenden Milliardenausgaben entlasten, bringt aber auch deutliche Einschnitte für Patientinnen und Patienten mit sich.

Das zentrale Ziel des Sparpakets ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen zu lassen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt. Künftig soll prinzipiell nur noch bezahlt werden, was die Versorgung nachweislich verbessert. Ministerin Warken betonte im Parlament, dass alle Beteiligten im Gesundheitswesen einen Beitrag leisten müssten, denn alle profitierten langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung. Ohne die Reform drohe sonst über kurz oder lang ein „Systemkollaps“. Grundlage für die Pläne waren Empfehlungen einer Expertenkommission, die Ende März vorgelegt wurden.

Die finanziellen Dimensionen sind erheblich: Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen im vergangenen Jahr bereits auf gut 336 Milliarden Euro und legten im ersten Quartal 2026 mit einem Plus von acht Prozent noch rasanter zu als erwartet. Vor diesem Hintergrund setzte Warken das Sparziel für 2027 auf 18,8 Milliarden Euro herauf. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf deckte jedoch nur 16,3 Milliarden Euro ab, sodass Lösungen für die verbleibenden 2,5 Milliarden Euro gefunden werden mussten. Die Ministerin erklärte, diese Lücke werde mit dem geänderten Entwurf geschlossen, ob genau auf Kante genäht oder mit etwas Puffer, blieb zunächst unklar.

Für die Versicherten bedeutet das Paket konkrete Mehrbelastungen. Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken sollen von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Eine ursprünglich geplante jährliche Anpassung dieser Zuzahlungen wurde jedoch wieder gestrichen. Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr von den Kassen übernommen werden, und die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll auf den Prüfstand gestellt werden. Auch die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent der Kosten, wobei Härtefallregelungen bestehen bleiben.

Gutverdiener müssen sich auf eine zusätzliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Jahr 2027 einstellen. Diese Grenze, bis zu der Beiträge vom Monatsgehalt fällig sind, liegt derzeit bei 5.812,50 Euro und wird ohnehin jährlich erhöht. Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll eingeschränkt werden, allerdings mit größeren Ausnahmen als zunächst geplant. Sie bleibt für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren (statt bisher unter sieben), für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regelrentenalter und bei der Pflege pflegebedürftiger Angehöriger. Für andere bisher kostenlos mitversicherte Partner müssen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

Um unnötige medizinische Eingriffe zu vermeiden, soll vor Operationen wie dem Einsetzen künstlicher Kniegelenke künftig eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen. Angesichts hoher Fehlzeiten im Job wird bei längerwierigen Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber dies wünschen – möglich sind 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenarbeitszeit.

Weitere Sparmaßnahmen betreffen die Leistungserbringer: Vergütungsanstiege für Ärzte und Kliniken werden begrenzt, bei den Praxen fallen Extravergütungen weg. Für Apotheken und die Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Ein ursprünglich geplanter „dynamischer“ Preisabschlag für Arzneimittelhersteller, der jährlich erhöht worden wäre, wurde gekippt. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extraabschlag kommen. Die Verwaltungs- und Werbeausgaben der Kassen werden begrenzt. Zudem müssen die Kassen Versicherte nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – zur Entbürokratisierung, wie es heißt. Die Verbraucherzentralen kritisierten, dass damit das bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt werde.

Auch der Bund selbst steuert zum Sparpaket bei. Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben – zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann weiter steigen. Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro sinken. Nach der Verabschiedung im Bundestag stand die letzte Hürde im Bundesrat an, der ebenfalls am Freitag tagte. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, doch die Länder hätten die Möglichkeit, es in den Vermittlungsausschuss zu schicken und damit zunächst auszubremsen. Ob sie dies tun, blieb zunächst offen.