Nach dem tödlichen Anschlag am Rande des Berliner Christopher-Street-Day sehen Innenpolitiker im Bundestag weiterhin viele offene Fragen. Die Sondersitzung des Innenausschusses habe deutlich gemacht, dass wesentliche Fragen unbeantwortet seien, erklärte der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich. Auch ob es weitere Beteiligte gab, ist aus Sicht der Abgeordneten bislang ungeklärt.

«Warum konnte der Täter trotz seiner Gefährlichkeit auf freiem Fuß bleiben? Welche Erkenntnisse lagen den Behörden vor? Und gab es weitere Beteiligte?» Diese Fragen nannte Emmerich als zentral. Fast dreieinhalb Stunden tagten die Abgeordneten nicht öffentlich, wegen der laufenden Sommerpause in digitaler Form. Zu Gast waren neben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auch Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen, BKA-Chef Holger Münch, der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, sowie Generalbundesanwalt Jens Rommel. Dobrindt sagte den Abgeordneten eine umfassende Chronologie der Ereignisse und des Handelns der Behörden zu.

Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Hakan Demir bleibt vor allem eine große Frage ungeklärt: «Warum hat das Gericht so geurteilt, wie es geurteilt hat? Angesichts der Informationen, die über den Attentäter vorlagen, war die Reaktion klar: null Verständnis für das Gerichtsurteil.» Es brauche jetzt einen geeinten Weg, solche Taten künftig zu verhindern, woran man arbeite, sagte Demir.

Hintergrund der Sondersitzung ist der Angriff vom 25. Juli in Berlin. Ein islamistischer Attentäter fuhr damals mit einem Auto mehrere Menschen an und attackierte weitere, vermutlich mit einer Machete. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag später von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff.

Der Mann, der in den Ermittlungen als Abdul B. geführt wird, war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft worden. Zudem war er zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt, befand sich aber auf freiem Fuß. Genau daran entzündet sich die Kritik der Innenpolitiker: Wie konnte ein als gefährlich eingestufter Mann trotz Verurteilung in Freiheit bleiben, ohne dass die Justiz offenbar alle Erkenntnisse über ihn erhielt?

Emmerich zweifelt nach der Sitzung vor allem an der Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz. «Besonders schwer wiegt, dass der Täter den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt war, die Justiz aber offenbar nicht über alle entscheidenden Informationen verfügte», sagte der Grünen-Politiker. Dem Gericht hätten die sicherheitsbehördliche Gefährdungseinstufung und weitere relevante Erkenntnisse offenbar nicht vorgelegen. Es müsse nun geklärt werden, wann welche Erkenntnisse vorgelegen hätten und wann sie das Gericht nicht erreicht hätten. Erst dann könnten Konsequenzen gezogen werden, verlangte Emmerich.

Bundesinnenminister Dobrindt bekräftigte nach der Sitzung seine Forderungen nach Strafverschärfungen. Die Regelungen zur Bewährung und das Jugendstrafrecht müssten nachgeschärft werden, verlangte der CSU-Politiker. «Es braucht eine in ganz Deutschland anzuwendende Präventivhaftregelung, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen», sagte Dobrindt. Zudem forderte er eine ausgeweitete Anordnungsmöglichkeit der elektronischen Fußfessel bei Gefährdern.

Ob die zugesagte Chronologie und die weitere Aufklärung neue Erkenntnisse bringen, bleibt abzuwarten. Die Abgeordneten erwarten von Dobrindt zunächst eine lückenlose Darstellung, wann die Behörden welche Informationen über den Attentäter hatten. Erst auf dieser Grundlage, so die einhellige Haltung im Ausschuss, ließen sich aus dem Anschlag Lehren für den Umgang mit Gefährdern und für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Politik ziehen.