Technologie 4 Min. Lesezeit Von Leonie Vogt
EU-Kids-Act: Altersverifikation könnte auch Singleplayer-Spiele auf Steam treffen
Der aktuelle Entwurf des EU-Kids-Act der Europäischen Kommission könnte nach Einschätzung eines hochrangigen Politikberaters eines EU-Abgeordneten auch Singleplayer-Spiele betreffen, die auf Plattformen wie Steam auf Updates, Vertrieb oder eine einmalige Authentifizierung angewiesen sind. Die Definition des Begriffs «Online-Spiel» ist bislang weit gefasst.
Der Entwurf des EU-Kids-Act der Europäischen Kommission könnte weit über soziale Medien und KI-Chatbots hinausgehen und auch Singleplayer-Spiele erfassen, die auf Online-Plattformen wie Steam angewiesen sind. Darauf hat ein hochrangiger Politikberater eines EU-Abgeordneten hingewiesen. Entscheidend sei die derzeitige Definition des Begriffs «Online-Spiel» in den offiziellen Dokumenten des Vorschlags.
Die Europäische Kommission hatte zu Beginn der Woche neue Regeln vorgeschlagen, die regeln sollen, wie Kinder unter 15 Jahren auf soziale Medien, KI-Chatbots und Online-Videospiele zugreifen. Das als EU-Kids-Act bezeichnete Vorhaben sieht ein abgestuftes System vor, das festlegt, welche Arten von Konten Minderjährige unter 15 Jahren für solche Dienste anlegen dürfen. Durchgesetzt werden soll dies durch eine verpflichtende Altersverifikation für alle Nutzerinnen und Nutzer.
Nach der aktuellen Formulierung der Kommission fällt darunter offenbar auch Software, die nur mittelbar online ist. Singleplayer-Titel, die auf Plattformen wie Steam für Updates, für den Vertrieb oder auch nur für eine einmalige Authentifizierung zurückgreifen, könnten demnach in den Anwendungsbereich des Gesetzes geraten. Das gilt zumindest so lange, wie die Definition nicht vor dem endgültigen Beschluss des Gesetzes nachgeschärft wird – falls es überhaupt so weit kommt.
Der Vorschlag befindet sich noch im Entwurfsstadium. Die Dokumente, die das Vorhaben erläutern, sind offiziell veröffentlicht. Ob und in welcher Form der EU-Kids-Act Gesetzeskraft erlangt, ist offen. Sollte die weite Definition bestehen bleiben, hätte das praktische Folgen für viele Spiele, die auf digitalen Vertriebsplattformen angeboten werden.
Für Spielerinnen und Spieler könnte das bedeuten, dass sie sich künftig auch bei Spielen ausweisen müssen, die sie allein und ohne Mehrspieler-Komponente nutzen. Plattformen wie Steam müssten dann technische Verfahren zur Altersprüfung implementieren, die über die bisherige Altersabfrage beim Anlegen eines Kontos hinausgehen. Das beträfe nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern alle Nutzer, da der Entwurf eine verpflichtende Verifikation für sämtliche Nutzer vorsieht.
Die Diskussion berührt ein grundsätzliches Spannungsfeld: Der Schutz Minderjähriger im digitalen Raum steht einer möglichst niedrigschwelligen Nutzung digitaler Angebote gegenüber. Die Kommission verfolgt mit dem EU-Kids-Act das Ziel, Kindern unter 15 Jahren einen sichereren Zugang zu digitalen Diensten zu ermöglichen. Kritiker einer weiten Auslegung warnen jedoch vor unverhältnismäßigen Hürden für Spiele, die keine interaktiven Risiken wie Chats oder Nutzerinhalte aufweisen.
Ob der aktuelle Entwurf angepasst wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Der Berater eines EU-Abgeordneten machte deutlich, dass die Definition präzisiert werden müsste, um Singleplayer-Spiele mit bloßer Online-Anbindung auszunehmen. Bis dahin bleibt für Entwickler, Plattformbetreiber und Spielerinnen und Spieler die Unsicherheit, welche Titel künftig unter die Altersverifikationspflicht fallen könnten.



