Der Bundestag hat am Mittwoch in erster Lesung über ein umstrittenes Gesetzespaket debattiert, das die digitalen Ermittlungsbefugnisse der deutschen Strafverfolgungsbehörden erheblich erweitern soll. Die Reform zielt darauf ab, die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terrorismus und Schwerkriminalität technologisch aufzurüsten und die entsprechenden Befugnisse erstmals auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigte die Pläne im Parlament und betonte die Notwendigkeit moderner Ermittlungsinstrumente.
Kern der Reform ist die Einführung eines biometrischen Internetabgleichs, der es den Ermittlern ermöglichen soll, Fotos von Tatverdächtigen automatisiert mit Bildern aus sozialen Netzwerken abzugleichen. Bislang ist dies den Sicherheitsbehörden untersagt, und ein solcher Abgleich muss manuell erfolgen, indem Ermittler die Bilder selbst in Augenschein nehmen. Hubig betonte, dass die neuen Werkzeuge nur bei schweren Straftaten wie Terrorismus, Kinderpornografie oder Tötungsdelikten eingesetzt werden dürfen. Zudem sei für den biometrischen Abgleich stets eine staatsanwaltschaftliche Anordnung erforderlich, und der Aufbau einer staatlichen Bilddatenbank sei ausdrücklich verboten.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph de Vries (CDU), unterstrich die Dringlichkeit der Reform. Die Sicherheitsbehörden benötigten «die Werkzeuge, die sie im 21. Jahrhundert auch dringend brauchen», um «Täternetzwerken auf Augenhöhe» entgegentreten zu können. Neben dem biometrischen Abgleich sieht das Gesetzespaket auch verbesserte Möglichkeiten zur automatisierten Analyse von Daten aus verschiedenen Datenbanken vor, «in engen Grenzen auch mit KI», wie Hubig erläuterte. Die Gesetzentwürfe zögen jedoch «klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge».
Scharfe Kritik an den Plänen kam von der Opposition und vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz bezeichnete die Regierungsvorlagen als «zu unbestimmt» und «ohne verhältnismäßige Sicherungsmechanismen». Er warnte: «Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht und vor den höchsten Gerichten.» Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger hielt die Vorhaben für «eindeutig verfassungs- und europarechtswidrig» und forderte ein «strikt gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennung für den Staat und für Unternehmen».
Der AfD-Politiker Fabian Jacobi kritisierte, dass mit dem Bildabgleich die massenhafte Analyse auch Unbeteiligter möglich werde. Er forderte zumindest eine richterliche Anordnung für solche Maßnahmen, nicht nur die der Staatsanwaltschaft. Der Deutsche Anwaltverein warnte vor einer «Überwachungsdystopie» und erklärte, die «biometrische Rasterfahndung im Internet» werde «absehbar zum Standardermittlungsinstrument». Angesichts der Omnipräsenz persönlicher Bilder in Onlinediensten, oft auch ohne Kenntnis der Betroffenen, sei «die grundrechtliche Eingriffsintensität und Streubreite immens».
Der DAV kritisierte zudem, dass durch eine automatisierte Datenanalyse, auch mit Hilfe von KI-Software des umstrittenen US-Unternehmens Palantir, bei der Polizei eine «Gigadatenbank mit extrem sensiblen Daten» entstehen könnte. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung gehe «weit über bisher bekannte Ermittlungsinstrumente hinaus». Bislang fehlt im deutschen Recht eine gesetzliche Grundlage sowohl für den automatisierten biometrischen Online-Bildabgleich als auch für den Einsatz moderner Systeme zur Analyse rechtmäßig gespeicherter Daten. Die Debatte im Bundestag zeigte die tiefen Gräben zwischen den Koalitionsfraktionen und der Opposition in der Frage der Abwägung zwischen Sicherheit und Grundrechtsschutz.



