Die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Peter Magyar hat angekündigt, die Dauer von Abgeordnetenmandaten im Parlament künftig auf zwölf Jahre zu begrenzen. Die Neuregelung ist Teil eines Pakets an Verfassungsänderungen, das Magyar nach eigenen Angaben ins Parlament eingebracht hat. Die Maßnahme zielt darauf ab, die politische Landschaft des Landes langfristig zu verändern und die Machtkonzentration in der Legislative zu begrenzen.
Die Befristung der Abgeordnetentätigkeit soll erst mit der nächsten turnusmäßigen Parlamentswahl im Jahr 2030 in Kraft treten. Das derzeitige Parlament bleibt von der Regelung unberührt. Dies bedeutet, dass alle aktuellen Abgeordneten ihre Mandate bis zur nächsten Wahl regulär ausüben können. Allerdings würde die neue Regelung den früheren Ministerpräsidenten Viktor Orban, der heute 63 Jahre alt ist, in vier Jahren daran hindern, erneut für das Parlament zu kandidieren. Orban war von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt ununterbrochen Abgeordneter, trat sein bei der Wahl im April gewonnenes Mandat als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei jedoch nicht an.
Bereits Mitte Juni hatte Magyars bürgerliche Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt. Diese Regelung verhindert, dass der im April abgewählte Rechtspopulist Viktor Orban erneut Regierungschef werden kann. Orban hatte von 1998 bis 2002 und von 2010 bis zu seiner Abwahl regiert. Auch Magyar selbst kann demnach höchstens einmal wiedergewählt werden, sodass die maximale Amtszeit eines Ministerpräsidenten auf zwei Legislaturperioden beschränkt ist.
Die Begrenzung der Abgeordnetentätigkeit auf zwölf Jahre hatte Magyar bereits vor zwei Wochen angekündigt. Anders als die Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten war dies nicht Teil seiner Wahlversprechen. Die Ankündigung stieß in Teilen der Öffentlichkeit auf Kritik. Magyar erklärte dagegen, es habe auch starken Zuspruch gegeben. Zehntausende hätten online Anmerkungen, Kommentare und Verbesserungsvorschläge gemacht, die in die Ausgestaltung der Regelung eingeflossen seien.
Das Verfassungspaket, das das Parlament in den kommenden Wochen beschließen könnte, sieht darüber hinaus die Absetzung des noch von Orban eingesetzten Staatspräsidenten Tamas Sulyok vor. Zudem sind Alters- und Mandatsbegrenzungen für Verfassungsrichter und Richter des Obersten Gerichts geplant. Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass die Gremien verjüngt und versachlicht werden können. Derzeit sind die obersten Gerichte nach Einschätzung der neuen Regierung mit Loyalisten Orbans besetzt, was die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt habe.
Die geplanten Verfassungsänderungen sind Teil eines umfassenden Reformprozesses, den Magyar nach seinem Amtsantritt eingeleitet hat. Ziel ist es, die politischen und rechtlichen Strukturen des Landes zu erneuern und die Machtbalance zwischen den Verfassungsorganen neu zu justieren. Die Opposition und internationale Beobachter verfolgen die Entwicklungen aufmerksam, da die Maßnahmen weitreichende Auswirkungen auf die politische Kultur Ungarns haben könnten.



