Der tagelange Stromausfall in Berlin im Januar 2026 hat ein politisches Nachspiel, das nun auch den Rückzug von Kai Wegner als CDU-Spitzenkandidat überschattet. Im Zentrum steht die Frage, ob der Regierende Bürgermeister während der Krise tatsächlich mit Bundeskanzler Friedrich Merz telefoniert hat. Die Senatskanzlei in Berlin behauptet dies, das Kanzleramt in Berlin bestreitet es. Der Widerspruch zwischen den beiden Regierungsstellen ist bislang nicht aufgelöst.
Nach Angaben der Senatskanzlei habe Wegner bereits am 3. Januar mit dem Kanzleramt Kontakt gehabt und am 4. Januar ein persönliches Telefonat mit Merz geführt. Ein Sprecher der Senatskanzlei betonte am Freitag, man bleibe bei dieser Darstellung. Das Kanzleramt hingegen erklärte auf Anfrage des „Tagesspiegel“ und der Deutschen Presse-Agentur, dass „soweit feststellbar, der Bundeskanzler während der Dauer des fragegegenständlichen Stromausfalls in Berlin im Januar 2026 kein persönliches Gespräch mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Wegner geführt hat, weder in Anwesenheit persönlich noch telefonisch“. Ein Regierungssprecher bestätigte diese Aussage.
Der Streit um die Telefonate begann unmittelbar nach dem Stromausfall. Wegner hatte in der RBB-„Abendschau“ am 5. Januar gesagt: „Gestern habe ich einmal mehr mit dem Bundeskanzler auch gesprochen.“ In einem Interview mit Welt TV am 7. Januar präzisierte er, er habe um 8.08 Uhr begonnen, Telefonate zu führen, unter anderem mit den Krisenstäben und dem Netzbetreiber Stromnetz Berlin. Das Kanzleramt korrigierte seine Angaben im Laufe der Monate mehrfach: Mitte Mai teilte eine Sprecherin der Bundesregierung mit, dass Wegner und Merz am 3. Januar nicht miteinander telefoniert hätten. Am 17. März hatte ein Sprecher noch von mehreren Gesprächen an diesem Tag gesprochen.
Der „Tagesspiegel“ hatte Ende Juni einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, um Auskunft über die Telefonate zu erzwingen. Das Kanzleramt hatte zuvor wochenlang keine näheren Informationen geliefert. In dem Schriftsatz an das Gericht stellte das Kanzleramt nun klar, dass es keine Telefonate gegeben habe. Die Senatskanzlei in Berlin widerspricht dieser Darstellung, ohne jedoch zu erklären, wie der Widerspruch zu den Angaben des Kanzleramts aufzulösen sei.
Die widersprüchlichen Angaben zu den Telefonaten haben Wegner monatelang politisch belastet. Am Freitagnachmittag erklärte er bei einer überraschend angekündigten Pressekonferenz seinen Rückzug als Spitzenkandidat der CDU für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Als Regierender Bürgermeister will er im Amt bleiben, bis ein Nachfolger im Landesparlament gewählt ist. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger, sagte im Deutschlandfunk, nach Wegners Verzicht gehe es jetzt darum, ein Linksbündnis in Berlin zu verhindern. Die Berliner CDU hoffe auf eine Rückkehr zur Sachpolitik.
Der Streit um die Telefonate ist damit nicht beendet. Die Senatskanzlei hält an ihrer Version fest, das Kanzleramt widerspricht. Eine gerichtliche Klärung könnte folgen, falls der „Tagesspiegel“ seinen Eilantrag weiterverfolgt. Für Wegner bleibt die Affäre ein schwerer politischer Makel, der letztlich zu seinem Rückzug als Spitzenkandidat führte. Die Berliner CDU steht nun vor der Aufgabe, einen neuen Kandidaten für die Wahl im September zu präsentieren und das Vertrauen der Wähler zurückzugewinnen.



