Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin sind weitere Einzelheiten bekannt geworden. Bei dem Todesopfer handelt es sich um eine 65-jährige polnische Mutter, die gemeinsam mit ihrer Tochter in der Hauptstadt war. Das teilte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) mit. Die polnische Regierung reagierte bestürzt und sprach der Familie ihr Beileid aus. Der polnische Konsul in Berlin stehe in Kontakt mit den deutschen Behörden und werde konsularische Unterstützung leisten.
Der mutmaßliche Täter ist Abdul B., ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln. Er soll am Samstagabend am Rande des CSD mit einem Van in eine Menschenmenge gefahren und anschließend mit einer Machete um sich geschlagen haben. Neben der getöteten Frau wurden 29 Menschen verletzt, viele von ihnen schwer. Nach Angaben der Charité, in der vier der Verletzten behandelt wurden, hat sich ihr Zustand inzwischen stabilisiert. Drei Patienten konnten auf Normalstation verlegt werden, einer befindet sich weiterhin auf der Intensivstation, ist aber auf dem Weg der Besserung. Die Verletzungen umfassen Stichwunden und Knochenbrüche.
Abdul B. wurde am Sonntagabend von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen, als diese ihn festnehmen wollten. Zuvor war ein zweiter Mann vorübergehend festgenommen, aber später wieder freigelassen worden, da er nichts mit der Tat zu tun hatte, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte.
Der Täter war bereits mehrfach polizeilich aufgefallen. Laut einem veröffentlichten Gerichtsurteil wuchs Abdul B. mit seinen Schwestern bei seiner Mutter auf. Nach der Schule absolvierte er Praktika im Handwerk und arbeitete zeitweise im Wachschutz. Von 2023 bis 2024 war er nach islamischem Recht verheiratet. Zuletzt lebte er von Sozialleistungen. Das Gericht bezeichnete ihn als tief gläubig: Er bete fünfmal am Tag und besuche regelmäßig eine Moschee, distanziere sich aber von extremistischem Gedankengut. Ein Extremismus-Berater berichtete jedoch, dass B. auf Sozialarbeiter einen sehr gefassten und kontrollierten Eindruck gemacht habe – genau die Kriterien, bei denen man nicht wirklich an die Person herankomme.
Bereits im November 2025 war Abdul B. nach einer Haftstrafe im Libanon in Berlin in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn am 12. Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe, unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob den Haftbefehl auf, und der Mann kam frei. Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte verteidigte diese Entscheidung: Sechs Monate Untersuchungshaft seien bei einem Heranwachsenden und einem nicht so hohen Urteil bereits recht lang gewesen. Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht habe das Gericht nicht gesehen. Daher sei die Entlassung nicht ungewöhnlich. Zugleich wurden ein Bewährungshelfer und Beratungsgespräche angeordnet.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, prüfen zu lassen, wie die Bewegungsfreiheit potenzieller Gefährder weiter eingeschränkt werden kann. Das Bundesinnenministerium erarbeite dazu eine Stellungnahme, die in den nächsten Tagen vorliegen solle. Merz sagte: „Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen wir aus diesem brutalen Anschlag ziehen, ist es noch zu früh. Klar ist aber auch, es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben. Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen.“ Die Frage, ob die Tat hätte verhindert werden können, stehe im Raum.
Der Anschlag ereignete sich am Rande des CSD, einer Veranstaltung, die für Toleranz und Gleichberechtigung steht. Die Berliner Politik zeigte sich erschüttert. Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Umgang mit islamistischen Gefährdern und die Grenzen der Prävention.



