Die geplante Verabschiedung des Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung durch die schwarz-rote Koalition steht vor einer juristischen Hürde. Die Opposition hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, um das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause zu stoppen. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen und der Linke-Abgeordnete Ates Gürpinar reichten jeweils einen Eilantrag in Karlsruhe ein. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Anträge, ließ aber offen, wann eine Entscheidung fallen könnte.
Dahmen kritisierte ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ und äußerte erhebliche Zweifel, dass „überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren“ bei diesem Gesetz möglich sei. Er verwies darauf, dass die Koalition erst am Montag einen Änderungsantrag von rund 300 Seiten vorgelegt habe, der „praktisch ein neues Gesetz“ darstelle. Die milliardenschweren Auswirkungen seien auf diese Weise keinesfalls seriös abschätzbar. Die Grünen sehen Parallelen zum sogenannten Heizungsgesetz der früheren Ampel-Koalition, das im Sommer 2023 durch einen erfolgreichen Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gestoppt worden war. Damals argumentierte Heilmann, den Abgeordneten sei für die Beratung des umfangreichen und kurzfristig geänderten Entwurfs zu wenig Zeit geblieben. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation und untersagte dem Bundestag die Verabschiedung vor der Sommerpause. Am 23. Juli wird nun auch die Entscheidung im Hauptverfahren dazu erwartet.
Im Bundestag beantragten Grüne und Linke, die zweite und dritte Lesung des Spargesetzes am Freitag von der Tagesordnung zu nehmen. Dieser Antrag wurde jedoch mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt. Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic betonte, es gebe keine ordentliche Beratung des Gesetzentwurfs, obwohl es sich um eines der wichtigsten Reformvorhaben handele. Unionsfraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) hielt dagegen, dass die Pläne bereits vor 70 Tagen vom Kabinett auf den Weg gebracht worden seien. Die Änderungen beträfen nur bestimmte Stellen, das meiste sei unverändert. Dies sei „normales parlamentarisches Geschäft“. Auch der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Union und SPD streben an, das Sparpaket am Freitag im Bundestag zu beschließen. Es soll dann direkt in den Bundesrat kommen, der am Freitag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länder könnten das Verfahren aber bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, einer dazu nötigen Fristverkürzung nicht zuzustimmen. Die Landesregierung wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen. Sollte das Gesetz am Freitag auf die Tagesordnung des Bundesrats kommen, bliebe nur, den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Das ist aber nicht unser Ziel“, sagte Schwesig.
Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 von stark steigenden Milliardenausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu. Zuletzt hatte die Koalition angesichts anhaltender Kritik die Sparpläne mehrfach verändert und war dabei auch den Ländern entgegengekommen.
Umstritten ist auch, ob mit dem geänderten Paket die für 2027 erwartete Finanzlücke der gesetzlichen Kassen von knapp 19 Milliarden Euro geschlossen werden kann. Grünen-Experte Dahmen sagte, selbst mit größter Sorgfalt habe man nicht nachvollziehen können, wie die Koalition auf Einsparungen in dieser Höhe kommen wolle. Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) betonte dagegen, man habe weitere Einsparungen in Milliardenhöhe gemeinsam heben können, um das Ziel der Beitragsstabilität zu sichern. „Das ist wesentlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, damit diese nicht weiter belastet werden.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nun mit Spannung erwartet, da sie den weiteren Fahrplan des Gesetzes maßgeblich beeinflussen könnte.



