Das Pariser Berufungsgericht hat die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt und ihr für 15 Monate das passive Wahlrecht entzogen. Die Entscheidung vom Dienstag betrifft ein Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern ihrer Partei. Mit diesem Urteil wird eine Kandidatur Le Pens bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr praktisch unmöglich, auch wenn sie theoretisch noch antreten könnte.
Das Gericht verhängte eine Gesamthaftstrafe von drei Jahren, von denen zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr muss Le Pen mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Die 15-monatige Sperre des passiven Wahlrechts ist die entscheidende Hürde: Sie tritt sofort in Kraft und verhindert, dass Le Pen sich als Kandidatin registrieren lassen kann. Weitere 30 Monate der Wahlrechtsperre wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Le Pen, die bereits mehrfach für das höchste Staatsamt kandidierte, hatte gehofft, bei der Wahl 2025 erneut anzutreten. Das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt eine frühere Verurteilung und verschärft die Sanktionen. Die Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) kündigte umgehend an, Rechtsmittel einzulegen. Allerdings könnte das Berufungsverfahren mehrere Monate dauern, sodass eine Entscheidung vor dem Wahltermin unwahrscheinlich ist.
Der Fall hat in Frankreich und international für Aufsehen gesorgt. Kritiker werfen Le Pen vor, EU-Gelder veruntreut zu haben, indem sie Mitarbeiter des Europäischen Parlaments für Parteiarbeit in Frankreich einsetzte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert, darunter eine längere Haftstrafe und ein fünfjähriges Wahlverbot. Das Gericht folgte dieser Forderung nicht vollständig, verhängte aber dennoch eine empfindliche Sanktion.
Le Pen selbst bezeichnete das Urteil als politisch motiviert und sprach von einem „Justizskandal“. Ihre Anwälte kündigten an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Die französische Regierung äußerte sich zurückhaltend und betonte die Unabhängigkeit der Justiz. Beobachter sehen in dem Urteil einen schweren Schlag für die rechtspopulistische Bewegung in Frankreich, die bei den letzten Europawahlen starke Zugewinne verzeichnen konnte.
Die Präsidentschaftswahl in Frankreich ist für April und Mai 2025 angesetzt. Sollte Le Pen tatsächlich nicht antreten können, dürfte dies die politische Landschaft des Landes grundlegend verändern. Mögliche Nachfolger an der Spitze des Rassemblement National könnten ihr langjähriger Stellvertreter Jordan Bardella oder andere führende Parteimitglieder sein. Bardella, der erst 28 Jahre alt ist, gilt als Hoffnungsträger der Partei und könnte das Erbe Le Pens antreten.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die europäische Politik. Le Pen gilt als eine der prominentesten Stimmen des rechtspopulistischen Lagers in der EU. Ihr Ausscheiden aus dem Wahlkampf könnte die Kräfteverhältnisse im Europaparlament und in den nationalen Regierungen verschieben. Die französische Justiz hat mit diesem Urteil ein deutliches Zeichen gesetzt, dass auch Spitzenpolitiker nicht über dem Gesetz stehen.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob Le Pen rechtliche Schritte gegen das Urteil einleiten kann, die eine Aussetzung der Wahlrechtsperre bewirken. Juristen halten dies jedoch für unwahrscheinlich, da das Berufungsgericht bereits in zweiter Instanz geurteilt hat. Eine Revision vor dem Kassationsgerichtshof wäre möglich, würde aber das Wahlrecht nicht automatisch wiederherstellen.
Die französische Öffentlichkeit reagiert gespalten auf das Urteil. Während Anhänger Le Pens von einer Verschwörung der etablierten Parteien sprechen, begrüßen Gegner die Entscheidung als Sieg der Rechtsstaatlichkeit. Umfragen zeigen, dass Le Pen bei einer möglichen Kandidatur gute Chancen gehabt hätte, in die Stichwahl einzuziehen. Nun müssen die Wähler sich auf ein Szenario ohne die Rechtspopulistin einstellen.



