Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) hat den mutmaßlichen Attentäter des Christopher Street Day (CSD) in Berlin, Abdul Ballout, offenbar noch etwa eine Stunde vor der tödlichen Tat gefilmt. Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“, des NDR und des WDR wurde der 21-jährige Deutsch-Libanese am Samstagabend von einer Überwachungskamera des LKA dabei aufgenommen, wie er sein Wohnhaus verließ. Kurz darauf tötete er am Tiergarten eine 65-jährige polnische Mutter und verletzte 29 Menschen, einige von ihnen lebensgefährlich. Die Behörden hatten Ballout bis unmittelbar vor der Tat im Blick, doch sein Verhalten nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft Mitte Mai habe laut Sicherheitskreisen nicht auf einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag hingedeutet.

Die Sicherheitsbehörden standen vor einem Dilemma: Einerseits hatten sie Ballout wegen seiner IS-Verbindungen und früheren Ausreiseversuche als Gefährder eingestuft, andererseits fehlten konkrete Anzeichen für eine akute Tat. Das Amtsgericht Tiergarten hatte Ballout am 12. Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Er hatte Propaganda der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) verbreitet und zweimal versucht, nach Mauretanien beziehungsweise Syrien auszureisen, um sich dem IS anzuschließen. Nach einem gescheiterten Ausreiseversuch war er im Libanon festgenommen und im November 2025 nach Deutschland abgeschoben worden. Das Gericht ordnete dennoch die Freilassung aus der seit sechs Monaten andauernden Untersuchungshaft an, verbunden mit einer sogenannten Vorbewährung und der Auflage, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen.

Doch die Risikoeinschätzung der Sicherheitsbehörden unterschied sich deutlich von der des Gerichts. Bereits vor Ballouts Freilassung soll das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zu dem Schluss gekommen sein, dass eine erhebliche Gefahr bestehe, er könne erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen. Diese Einschätzung wurde dem Gericht jedoch nicht mitgeteilt; ein solcher Austausch ist offenbar nicht vorgesehen. Das Berliner LKA überwachte Ballout nach seiner Freilassung zunächst eng: Sein Telefon und seine Aktivitäten in sozialen Netzwerken wurden kontrolliert, Observationsteams folgten ihm, und eine Kamera zeichnete den Eingang seines Wohnhauses auf. Da sich Ballout in den ersten zehn Tagen unauffällig verhielt und keine Hinweise auf „aktionsorientiertes Verhalten“ vorlagen, wurde die aufwendige Observation nach etwa zehn Tagen zurückgefahren. Eine Risikobewertung des Bundeskriminalamts stufte Ballout Ende Mai jedoch in die Kategorie „Rot“ ein – die höchste Gefährdungsstufe. Trotzdem blieben die Maßnahmen reduziert; lediglich die Telefon- und Internetüberwachung sowie die Hauskamera liefen weiter. Die Aufnahmen wurden offenbar immer 24 Stunden später ausgewertet.

Am Samstagabend nutzte Ballout die Lücke in der Überwachung. Er fuhr mit einem Van in die Menschenmenge am Rande des CSD und griff anschließend mit einer Stichwaffe, vermutlich einer Machete, um sich. Die 65-jährige polnische Mutter, die mit ihrer Tochter aus Warschau zu Besuch in Berlin war, starb noch am Tatort. Ihre Tochter wurde ebenfalls verletzt, schwebt aber nicht mehr in Lebensgefahr. Die 29 Verletzten wurden in Berliner Krankenhäusern behandelt, darunter die Charité. Der körperliche Gesundheitszustand der vier dort behandelten Patienten stabilisiert sich nach Angaben der Klinik. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach der Familie des Opfers sein Mitgefühl aus, das polnische Außenministerium kondolierte ebenfalls. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ließ prüfen, wie die Bewegungsfreiheit potenzieller Gefährder künftig besser eingeschränkt werden kann. Das Bundesinnenministerium erarbeitet eine Stellungnahme, die in den nächsten Tagen vorliegen soll. Merz stellte die Frage: „Hätte man das verhindern können?“

Der mutmaßliche Attentäter Abdul Ballout wurde am Sonntagabend von Polizisten, die ihn festnehmen wollten, in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen, nachdem er sich ihnen mit einer Waffe widersetzt hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Kommunikationslücken zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden: Während das Gericht auf eine Resozialisierung des jungen Mannes setzte, stuften die Sicherheitsbehörden ihn als hochgefährlich ein, ohne diese Einschätzung an die Richter weiterzuleiten. Die Politik steht nun unter Druck, die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu verbessern und die Überwachung von Gefährdern zu verschärfen, ohne dabei rechtsstaatliche Prinzipien zu untergraben. Die genauen Umstände der Tat und der Überwachung werden derzeit von der Staatsanwaltschaft untersucht.