Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende deutlich einzuschränken. Künftig soll die Leistung nur noch bis zum vollendeten 15. Lebensjahr eines Kindes gewährt werden, wie ein Sprecher des Ministeriums am Sonntag in Berlin mitteilte. Der Schritt ist Teil der Sparvorgaben für den Bundeshaushalt, da sich die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss seit der letzten Reform im Jahr 2017 vervierfacht haben und zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen geworden sind.

Nach geltendem Recht besteht seit 2017 grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, nicht bekannt oder verstorben ist. Vor dieser Reform war die Leistung nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes sowie generell für höchstens 72 Monate gewährt worden. Prien will nun mit einem Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes die Bezugszeit wieder verkürzen, wobei das Ministerium betont, dass Alleinerziehende mit jüngeren Kindern weiterhin verlässlich unterstützt werden sollen, da bei ihnen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit Januar 2025 für Kinder bis zu fünf Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren 299 Euro monatlich und für Kinder von zwölf bis 17 Jahren 394 Euro monatlich. Geleistete Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils werden davon abgezogen. Der Staat kann sich das Geld von säumigen Unterhaltspflichtigen – in der Regel handelt es sich um Väter – zurückholen, was in der Praxis jedoch nur in einer Minderheit der Fälle gelingt. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.

Die Pläne stoßen auf scharfe Kritik von Opposition und Kinderhilfsorganisationen. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann warf der Bundesregierung vor, ständig neue Kürzungsvorhaben zu präsentieren, die immer die Gleichen träfen: Alleinerziehende, Familien und Kinder. Sie kritisierte, dass Geld für Gastrosteuerentlastung, Mütterrente oder verbilligte Flugtickets vorhanden sei, während bei Familien gespart werde. „Union und SPD setzen falsche Prioritäten und versuchen, ihre Haushaltlöcher auf dem Rücken von Familien, von Alleinerziehenden und Kindern zu sanieren“, erklärte Haßelmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen statt Kürzungen bei denen, die ohnehin schon wenig haben. Sprecher Uwe Kamp betonte, dass Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen müssten, um zusätzliche Finanzspielräume zu schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden könne. Deutlich mehr Mittel seien für die öffentliche Infrastruktur, Bildung, Bekämpfung und Prävention der Kinderarmut, mehr Medienbildung oder die Beseitigung des Fachkräftemangels im Bildungssystem nötig.

Das Ministerium wies darauf hin, dass trotz der geplanten Kürzungen das Ziel der Regierung bleibe, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen. Zugleich solle der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden. Zuerst hatte die Nachrichtenagentur KNA über die Pläne des Familienministeriums berichtet. Die Debatte um die Einschränkung des Unterhaltsvorschusses ist Teil einer breiteren Diskussion über die Haushaltspolitik der Bundesregierung, die angesichts knapper Kassen verschiedene Sozialleistungen überprüft.