Der Bundestag und der Bundesrat haben das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Das Gesetz, das milliardenschwere Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmabranche vorsieht, passierte das Parlament mit 319 Ja-Stimmen bei 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Am Nachmittag billigte auch die Länderkammer die Reform; ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand dort keine Mehrheit.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte das Paket in der Debatte als notwendigen Schritt. „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung“, sagte sie. Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt“, so Warken.

Die Opposition übte scharfe Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann bezeichnete das Gesetz als „mit heißer Nadel gestrickt“ und warf der Koalition vor, die eigentlichen Kostentreiber zu schonen. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“, sagte sie. Haßelmann bezog sich dabei auf die geplante Streichung eines Mindesthonorarmechanismus und die Rücknahme einer erst 2025 eingeführten Vergütungsgarantie in der Psychotherapie. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek erklärte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) nannte die Reform „eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung“.

Das Gesetz zielt darauf ab, die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe zu entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge zu verhindern. Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts rasant steigender Ausgaben auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, blieb zunächst unklar.

Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden, wobei Belastungen für Versicherte teils abgemildert wurden. So werden die Zuzahlungen für Medikamente von bisher mindestens fünf und höchstens zehn Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde jedoch die geplante jährliche Anpassung dieser Zuzahlungen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, bleibt aber mit weiter gefassten Ausnahmen erhalten – etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt wie ursprünglich geplant unter sieben Jahren.

Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Zudem wurde beschlossen, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. Der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro soll 2027 um 1,35 Milliarden Euro sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller gab es Änderungen.

Generell sieht das Gesetz vor, die Anstiege der Vergütungen bei allen Leistungserbringern wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen die Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste, flankiert von Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll.