Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für die Einführung des antragslosen Kindergelds freigemacht. Das Parlament verabschiedete in Berlin den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vorsieht, dass Kindergeld künftig im Regelfall automatisch nach der Geburt eines Kindes an die Eltern ausgezahlt wird. Die Reform soll bürokratische Hürden abbauen und jungen Familien den Zugang zu staatlichen Leistungen erleichtern.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zeigte sich überzeugt, dass durch die Neuregelung jährlich rund 300.000 Anträge auf Kindergeld entfallen. „Die Reform macht vielen jungen Familien das Leben leichter“, erklärte Klingbeil. Die automatische Kindergeld-Auszahlung bedeute für sie: „Mehr Zeit fürs Baby statt für lästige Bürokratie.“ Das Gesetz sieht eine schrittweise Einführung vor, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

In einem ersten Schritt, voraussichtlich im März 2027, soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, automatisch ausgezahlt werden. Die Zahlung geht dann an jene Person, die bisher das Kindergeld für die älteren Geschwister erhält. In einer zweiten Stufe, voraussichtlich ab November 2027, soll auch für das erste Kind das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Lediglich bei Unklarheiten oder wenn nicht alle erforderlichen Daten vorliegen, sollen die Eltern weiterhin einen Antrag stellen müssen.

Der Gesetzestext präzisiert die Bedingungen für die automatische Auszahlung: „Die Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist.“ Das Ziel sei es, Bürokratie abzubauen, ohne das Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen zu erhöhen. In allen Fällen prüft die Familienkasse weiterhin die Anspruchsberechtigung, die dafür erforderlichen Informationen sollen jedoch künftig zwischen den Behörden ausgetauscht werden, ohne dass die Eltern sie selbst übermitteln müssen.

Voraussetzung für das automatisierte Verfahren ist, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, ein Elternteil im Inland arbeitet und dass die Kontoverbindung der Familienkasse vorliegt. Das Bundesfinanzministerium erläuterte das Verfahren im Detail: Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das Bundeszentralamt von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN-Kontonummer.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Neuregelung grundsätzlich. Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann erklärte: „Diese könnte ein erster Schritt sein, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben.“ Zugleich äußerte er Kritik an zwei Punkten: Zum einen seien nichterwerbstätige Eltern von dem Verfahren ausgeschlossen, zum anderen würden Geburten des ersten Kindes zunächst nicht erfasst. Hofmann forderte die Bundesregierung auf, diese Lücken zu schließen, um alle Familien gleichermaßen zu entlasten.

Die Reform ist Teil eines größeren Vorhabens der Bundesregierung, Verwaltungsprozesse zu digitalisieren und zu vereinfachen. Mit der automatischen Kindergeldzahlung sollen nicht nur Zeit und Kosten für die Eltern gespart werden, sondern auch die Familienkasse entlastet werden, die jährlich Hunderttausende Anträge bearbeitet. Die schrittweise Einführung bis 2027 gibt den Behörden Zeit, die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

Kritiker aus der Opposition hatten im Vorfeld Bedenken geäußert, dass die automatische Auszahlung zu Fehlern oder Missbrauch führen könnte. Die Bundesregierung betont jedoch, dass die Anspruchsberechtigung weiterhin geprüft werde und die Automatisierung nur dort greife, wo alle Daten zweifelsfrei vorliegen. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, bleibe der herkömmliche Antragsweg offen. Die Familienkasse werde zudem stichprobenartig kontrollieren, um die Korrektheit der Zahlungen sicherzustellen.