Die Bundesregierung will den staatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat für besonders bedürftige Kinder und Jugendliche streichen. Das geht aus einem vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetz hervor, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin erfuhr. Der Zuschlag war im Juli 2022 als Teil des Kinderzuschlags eingeführt worden, um die Chancen von Millionen Minderjährigen zu verbessern. Ursprünglich sollte er nur bis zur Einführung einer umfassenden Kindergrundsicherung gelten, doch diese Reform scheiterte.
Der Sofortzuschlag kommt seither rund 2,9 Millionen von Armut betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugute. Er ist im Kinderzuschlag enthalten, der an einkommensschwache Familien für Kinder unter 25 Jahren gezahlt wird und pro Kind bis zu 297 Euro im Monat beträgt. Die Streichung des Sofortzuschlags ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes, mit dem das Kabinett unter anderem auch höhere Steuern auf alkoholische Getränke beschloss. Durch diese Steuererhöhung erhofft sich der Staat Mehreinnahmen von 455 Millionen Euro.
Mit der Abschaffung des Sofortzuschlags will der Bund beim Kinderzuschlag 450 Millionen Euro im Jahr sparen. Beim Grundsicherungsgeld ergeben sich laut Gesetzesentwurf allerdings Mehrausgaben von 150 Millionen Euro. Das Finanzministerium begründet die Maßnahme mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts. Insgesamt sieht der von der Ministerrunde beschlossene Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 steigende Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vor. Einsparungen sind auch in anderen Etats geplant, etwa beim Klima- und Transformationsfonds sowie bei den Zuschüssen an die Renten- und Krankenversicherung.
Der Sofortzuschlag war von der damaligen Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) als erster Schritt zum besseren Schutz vor Kinderarmut bezeichnet worden. Die Grünen-Politikerin hatte die letztlich gescheiterte Kindergrundsicherung vorangetrieben. Mit der Kindergrundsicherung wollte die ehemalige Ampel-Regierung aus SPD, FDP und Grünen unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Familienleistungen des Staats bündeln und verbessern. Die Reform scheiterte jedoch im politischen Prozess. Nun fällt der Sofortzuschlag dem Rotstift zum Opfer, ohne dass ein Ersatz vorgesehen ist.
Die Streichung betrifft vor allem Familien, die auf den Kinderzuschlag angewiesen sind. Der Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken, aber nicht den ihrer Kinder. Der Sofortzuschlag war als zusätzliche Unterstützung gedacht, um etwa Schulmaterialien, Freizeitaktivitäten oder gesunde Ernährung zu finanzieren. Kritiker befürchten, dass die Abschaffung die ohnehin prekäre Lage vieler Familien verschärfen könnte. Die Bundesregierung verweist dagegen auf die Notwendigkeit von Einsparungen angesichts der angespannten Haushaltslage.
Das Haushaltsbegleitgesetz sieht neben der Streichung des Sofortzuschlags und der Steuererhöhung auf alkoholische Getränke weitere Maßnahmen vor. So sollen die Finanzhilfen im Klima- und Transformationsfonds reduziert werden, der für die Förderung klimafreundlicher Technologien und den Strukturwandel vorgesehen ist. Auch die Zuschüsse an die Renten- und Krankenversicherung sollen sinken. Die genauen Auswirkungen dieser Kürzungen sind noch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Der Gesetzentwurf muss nun den Bundestag passieren, wo Änderungen möglich sind.



