Angesichts hoher Fehlzeiten in deutschen Unternehmen plant die schwarz-rote Koalition eine deutliche Verschärfung der Regeln für Krankschreibungen. Wie Union und SPD nach Beschlüssen des Koalitionsausschusses mitteilten, soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung gelten. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben, wobei Arbeitgeber bereits vorher ein Attest einfordern können. Zudem soll die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden.
Die telefonische Krankschreibung war Ende 2023 eingeführt worden, um Patienten auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu können – unter der Bedingung, dass sie in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen. Die Regelung, die in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken festgelegt ist, erlaubt eine Krankschreibung für bis zu fünf Kalendertage. Eine Verlängerung ist nicht möglich und erfordert einen Besuch in der Arztpraxis. Vorbild war eine Sonderregelung aus der Corona-Pandemie, die Ansteckungen vermeiden sollte.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr den aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die telefonische Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte daraufhin an, die Regelung zu überprüfen. Merz bezeichnete die geplante Änderung nun als harte Entscheidung. „Aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht mehr leisten“, sagte er.
Das Vorhaben stößt in der Ärzteschaft auf scharfe Kritik. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, nannte die Beschlüsse „absolut katastrophal“. Er warnte vor einer riesigen Bürokratiewelle, die auf die Praxen zukomme und kaum zu bewältigen sei. Hausärzte befürchten eine Überlastung ihrer Praxen, wenn Tausende Arbeitnehmer mit leichteren Erkrankungen in die Praxen strömen, um sich eine Krankschreibung zu besorgen. „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen“, so Blumenthal-Beier.
Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, hatte sich stattdessen für eine Ausweitung der bestehenden Regelung auf vier oder fünf Tage ausgesprochen. Verschiedene Untersuchungen hatten in der Vergangenheit zudem gezeigt, dass die telefonische Krankschreibung nicht für den hohen Krankenstand verantwortlich ist. Eine Studie des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung aus dem Jahr 2025 kam zu dem Schluss, dass nicht die telefonische Krankschreibung, sondern die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Anstieg der erfassten Fehlzeiten verantwortlich sei. Durch diese würden Krankschreibungen systematischer erfasst.
Auch die Verbraucherzentralen lobten die elektronische Krankschreibung als „Erfolgsmodell“. Sie spare Zeit, schütze vor Ansteckungen im Wartezimmer und entlaste die Praxen. In den vergangenen zwei Jahren seien dadurch Millionen unnötiger Praxisbesuche vermieden worden. Die Bundesregierung plant zudem, die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stärker zu bestrafen. Derzeit kann das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die genauen Strafverschärfungen sind noch nicht im Detail bekannt, sollen aber Teil des Reformpakets sein, das die Koalition mit insgesamt 34 Maßnahmen beschlossen hat.
Die geplanten Änderungen dürften in den kommenden Wochen und Monaten für weitere Diskussionen sorgen. Während die Koalition auf eine Senkung des Krankenstands und eine Entlastung der Wirtschaft abzielt, warnen Ärztevertreter vor einer Überlastung des Gesundheitssystems und fordern eine Überarbeitung der Pläne. Die genauen gesetzlichen Regelungen müssen noch ausgearbeitet und im Bundestag verabschiedet werden.



