Wirtschaft 4 Min. Lesezeit Von Lukas Seifert
Bundeskabinett beschließt digitalen Kassenbon ab 2028
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gebilligt: Ab 2028 sollen Kassenbons in der Regel digital bereitgestellt werden. Die Papierbonpflicht fällt weg, offene Ladenkassen werden für größere Betriebe abgeschafft.
Die Bundesregierung will den Kassenbon abschaffen, wie ihn Verbraucherinnen und Verbraucher kennen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass Belege ab dem Jahr 2028 nicht mehr ausgedruckt, sondern in der Regel elektronisch bereitgestellt werden – etwa per E-Mail oder als QR-Code. Damit wird die seit 2020 geltende Pflicht zum Papierbon abgeschafft, die im Koalitionsvertrag von SPD und Union vereinbart wurde.
«Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen», erklärte Klingbeil. Digitale Belege sollen zum Standard werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind moderne elektronische Kassensysteme in Deutschland bereits weit verbreitet. Dennoch gibt es noch etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen, deren Umsätze laut Ministerium missbrauchsanfällig sind, weil keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen existieren. «Das kann Steuerhinterziehung begünstigen», heißt es aus dem Ministerium.
Deshalb sollen offene Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ausgenommen von der Kassenpflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze von unter 12.000 Euro erzielen. Weitere Ausnahmen können nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden – etwa für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in landwirtschaftlichen Betrieben.
Mit den digitalen Kassen, die für die Ausgabe elektronischer Belege nötig sind, werden alle Umsätze erfasst. «Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen», sagte Klingbeil. «Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.» Der Digitalverband Bitkom begrüßte den Gesetzentwurf. «Wenn Umsätze verpflichtend elektronisch erfasst werden, lassen sie sich schwerer manipulieren», erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Zugleich könne die Umstellung die Digitalisierung im Handel voranbringen: Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeute das weniger Papier, und Belege ließen sich leichter speichern und wiederfinden.
Für viele Unternehmen erzeugt die Umstellung zunächst Aufwand. Rohleder forderte, die Vorgaben im Gesetz müssten eindeutig und praxistauglich sein, und die Unternehmen müssten ausreichend Zeit für die Umsetzung bekommen. Nach Einschätzung von Bitkom muss hier noch nachgesteuert werden: «Es muss unmissverständlich geregelt sein, für wen genau die Kassenpflicht gilt und welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind.»
Der Gesetzentwurf ist Teil der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Papierbonpflicht zu beenden. Stattdessen sollen digitale Belege zum Standard werden. Bis 2028 bleibt Unternehmen und Verbrauchern Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Ob und in welchem Umfang weitere Ausnahmen gelten, soll nach der Verabschiedung des Gesetzes per Rechtsverordnung geklärt werden.
2



